Bundeskartellamt genehmigt Joint-Venture von Deutscher Telekom und EWE zum gemeinsamen Glasfaserausbau

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Montag, 30. Dezember 2019 um 14:57

Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens („Glasfaser NordWest“) durch Deutsche Telekom und EWE zugunsten des Glasfaserausbaus im Nordwesten Deutschlands heute genehmigt (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2019/30_12_2019_DTAG-EWE.html).

Bundeskartellamt Schild

Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte die Behörde bereits eine erste Teilentscheidung erlassen und hierin die von den beiden Unternehmen gemachten (Ausbau-)Zusagen sowie den Netz-Zugang für Dritte für rechtlich bindend erklärt. Die vom Kartellamt für verbindlich erklärten Zusagen waren bei der finalen Prüfung im sogenannten Fusionskontrollverfahren, das mit der heute veröffentlichen Entscheidung zu Ende gegangen ist, entsprechend berücksichtigt worden. Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig.

Über die gemeinsame Netzgesellschaft sollen bis zu 1,5 Millionen Privathaushalte und Unternehmen in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen mit Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (FTTB) oder bis direkt zum Nutzer (FTTH) angeschlossen werden. Dazu sollen in den nächsten zehn Jahren bis zu zwei Milliarden Euro investiert werden. Das Netz wird auch Dritten offenstehen ("Open Access").

Deutsche Telekom und EWE haben sich gegenüber dem Bundekartellamt zum eigenwirtschaftlichen – das heißt nicht mit öffentlichen Mitteln geförderten – Ausbau von 300.000 Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen in den nächsten vier Jahren verpflichtet. „Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre“, stellte das Bundeskartellamt in seiner ersten Teilentscheidung fest.

Dritten wird ein diskriminierungsfreier Zugang zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten auf Basis eines sogenannten Bitstrom-Zugangs gewährt. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann selbst gegenüber Endkunden vermarkten können.

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Glasfaser, Mergers & Acquisitions (M&A), Joint Venture, FTTH, Bundeskartellamt, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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