Bundeskartellamt nimmt sich via Sektor-Untersuchung Instant Messenger vor

Social Media: Instant Messenger (Chat)

Donnerstag, 12. November 2020 um 12:54

BONN (IT-Times) - Social Media  und Chat-Plattformen wie Facebook, Snap und WhatsApp müssen sich fürchten. Das Bundeskartellamt ist hellhörig geworden und nimmt nun auch Chat- und Messenger wettbewerbsrechtlich unter die Lupe.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn leitet eine Sektor-Untersuchung zu Messenger-Diensten ein, das gab die deutsche Wettbewerbsaufsichtsbehörde heute bekannt. Im Hintergrund der Ermittlung steht das Verbraucherrecht.

„Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind.“

„Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte.“

Über Chat- und Messenger-Dienste können Nutzer Textnachrichten, Fotos und Videos über das Internet oder via Mobilfunk versenden oder darüber auch telefonieren sowie einkaufen und bezahlen.

Das Bundeskartellamt untersucht nun Instant Messenger auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße und Verstöße gegen das geltende Datenschutzrecht. Dabei spielt auch die Sicherheit bei der Kommunikation eine Rolle.

Meldung gespeichert unter: Apple, Facebook, Instagram, Chat und Messenger, Snapchat, WhatsApp, Messaging, Social Media (soziale Medien), Apple iMessage, Snap, Bundeskartellamt, Internet

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