Verwaltungsgericht Halle kippt Online-Lotterievermittlungsverbot

Freitag, 12. November 2010 um 16:47
Tipp24

HAMBURG (IT-TIMES) -  Das Verwaltungsgericht Halle hat der Klage von Tipp24 SE, einem deutschen Online-Wettunternehmen, auf Feststellung der Erlaubnisfreiheit für die Online-Vermittlung von Lotterien in Sachen-Anhalt stattgegeben.

Wie das Verwaltungsgericht Halle nach der Klage von Tipp24 SE (WKN: 784714) am 11. November 2010 mitteilte, bedarf es für die Vermittlung von Lotterien über das Internet keiner Erlaubnis. Damit folgt das Gericht in Halle den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches diese Regelung, die im Glückspielsstaatsvertrag enthalten waren, bereits am 8 .September für ungültig erklärt hatte. Grund hierfür waren laut europäischem Gerichtshof die unzusammenhängenden Regelungen in den unterschiedlichen Bereichen des Glücksspiels und ebenso die unzureichende Begründung für die Reglementierung von Online-Lotterie, das mögliche Suchtpotenzial.

Laut einer Studie des Verwaltungsgerichts Halle, die in sämtlichen Betreuungsgerichten und 100 Fachkliniken Deutschlands stattfand und sich mit der Frage nach dem Suchtpotenzials des Lottospiels befasste, stelle das Lottospiel an sich kein erhebliches Suchtproblem da, wie Prof. Dr. Stöver, Direktor des Instituts für Suchtforschung an der Fachhochschule Frankfurt am Main mitteilte. Fraglich sei laut dem Gericht in Halle vor allem, ob bei einem  Lottospiel mit zweimaligen Ziehungen in der Woche überhaupt von einem Suchtpotenzial gesprochen werden könne.

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