Verwaltungsgericht Halle kippt Online-Lotterievermittlungsverbot

Freitag, 12. November 2010 um 16:47

Tip24 hatte bereits im Jahr 2009 gegen diese Reglementierung des Online-Vermittlungsangebotes von Lotterien durch den Glücksspielstaatenvertrag geklagt. Nachdem im Oktober 2008 diese Verfassungsklage abgelehnt worden war, hatte das Unternehmen ab Januar 2009 den Vertrieb staatlicher Glücksspielprodukte kurzfristig eingestellt. Danach begann Tipp24 die Vermittlung von Lotterieprodukten in die britische Tochtergesellschaft MyLotto24 zu bündeln und sich auf dem deutschen Markt lediglich den deutschen Klassenlotterien NKL und SKL zuzuwenden. Weiterhin hatte das Unternehmen angekündigt, sich mehr auf die Spieleplattform Tipp24Games zu konzentrieren.

Tipp24 äußerte sich sehr erfreut über die gestrige Entscheidung des Gerichtes. Man sehe dieses Urteil als sehr positiv an, so der Vorstand von Tipp24, Dr. Hans Cornehl. Das Gericht habe die wiederholt geäußerte Überzeugung, dass es schlicht keine Lottosucht gebe, nachvollzogen und das Unternehmen darin in seinem Vorhaben bestätigt, das Deutschlandgeschäft schnellstmöglich wieder aufzunehmen. (vha/vue/rem)

Folgen Sie uns zum Thema und/oder Zeal Network via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Zeal Network,

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...