Vectoring im Nahbereich de facto ohne Wettbewerb
Vectoring-II-Antrag der Telekom
Auch mit dem überarbeiteten Notifizierungsentwurf hat sich auf Grundlage der bekannt gewordenen Zusammenfassung der BNetzA an den wesentlichen Kritikpunkten aus Wirtschaft und Wissenschaft so gut wie nichts geändert.
- Die heftig kritisierte Regelung, dass Wettbewerber <strong>mehr als die Hälfte aller Kabelverzweiger </strong>im jeweiligen Nahbereich<strong> erschlossen</strong> haben müssen (Telekom hingegen null Prozent), um weiter investieren zu dürfen, wurde trotz Überprüfungsbitte des Beirates der BNetzA in der Sache unverändert gelassen. Statt <strong>mehr als 50 %</strong> sollen nun <strong>mindestens 50 %</strong> erschlossene KVz erforderlich sein. Damit bleibt es unverständlicherweise beim Erfordernis der absoluten Mehrheit und Investitionen werden nach wie vor ausgeschlossen, wenn der Wettbewerber 49 von hundert Kabelverzweigern bereits erschlossen hat, die Telekom null! Auch der neue nur gut zwei Monate spätere Stichtag zum 31.01.2016 wird in der Praxis zu keinerlei Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten führen.
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