Vectoring im Nahbereich de facto ohne Wettbewerb

Vectoring-II-Antrag der Telekom

Freitag, 8. April 2016 um 15:24
VATM

„Die Zusammenfassung des nochmals überarbeiteten Entwurfs lässt die massiven Bedenken der Monopolkommission, des Bundeskartellamts, der Politik und der Wettbewerber unberücksichtigt. Grundsätzlich gestattet die BNetzA weiterhin nach fast 20 Jahren erfolgreichen Wettbewerbs erstmals einem Unternehmen den weitgehend monopolistischen Einsatz einer Technologie“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Von großer Bedeutung für Deutschlands Weg in die Gigabit-Gesellschaft sei die Möglichkeit für alle Investoren, die Vectoring-Technologie im Übergang zu FTTB/H (Glasfaser bis zum Haus/Endkunden) gerade auch im Nahbereich zu nutzen. „Die negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Möglichkeit, in Zukunft FTTB/H auszubauen, werden aus unserer Sicht falsch bewertet, obwohl an dieser Stelle auch zahlreiche Wissenschaftler deutliche Kritik geübt haben“, so Grützner. „Der Entscheidungsentwurf liegt nun der EU-Kommission vor und wir erwarten, dass sie ein klares Signal für Infrastruktur- und Investitions-Wettbewerb setzt“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.

In den nächsten Wochen, so Grützner, gehe es bei der europäischen Entscheidung über den Antrag der Telekom nicht bloß um den weiteren Ausbau der Nahbereiche, sondern vielmehr um eine grundsätzliche ordnungspolitische Entscheidung zum Infrastrukturausbau und zum Wettbewerb in Deutschland. Letztlich stehe der für den Wirtschaftsstandort so entscheidende Breitbandausbau mit dem zukunftsfähigen Highspeed-Netz FTTB/H und der dafür benötigte Investitionsrahmen auf dem Spiel.

„Wir hoffen daher sehr, dass die EU-Kommission die Gefahr dieses Antrags für Deutschland, aber auch dessen politische Relevanz für ganz Europa erkennt und entsprechend ablehnend Stellung beziehen wird“, fasst Grützner die Erwartungen der Branche zusammen.

Meldung gespeichert unter: Breitband, VATM, Verbände

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