Frequenzregulierung darf Investitionsfähigkeit in 5G nicht gefährden - Verband unterstützt Mobilfunkpakt für Deutschland

5G - Mobilfunkstandard

Montag, 12. März 2018 um 16:11
VATM

Köln, 12. März 2018.

Bereits in dieser Woche wird die Bundesnetzagentur eine weitere Konsultation des Marktes zu der anstehenden 5G-Frequenzauktion starten. Wichtig ist dabei aus Sicht des VATM, dass das Verfahren der Frequenzbereitstellung die richtigen Impulse für die notwendigen Milliarden-Investitionen in das Mobilfunknetz setzt.

Um die ehrgeizigen Ziele der Wirtschaft und Politik zu erreichen – Deutschland soll laut Koalitionsvertrag Vorreiter und Leitmarkt für den neuen Mobilfunkstandard 5G werden –, muss die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber Vorrang haben: Hohe Frequenzkosten aufgrund eines Einnahmen maximierenden Designs, die wie im Falle der UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 die Investitionsmöglichkeiten der Anbieter über Jahre gelähmt haben, würden auch der künftigen 5G-Versorgung schaden.

Dass es auch anders geht, zeigt das Nachbarland Frankreich: Dort wurde im Zuge anstehender Frequenzzuteilungen eine Vereinbarung mit den Mobilfunknetzbetreibern getroffen, die selbst vom französischen Regulierer als „historisch“[1] bezeichnet wird. Ein ähnlicher „nationaler Mobilfunkpakt“ ist auch in Deutschland möglich und wurde auf der heutigen Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur diskutiert.

Der Markt befindet sich in einer Hochinvestitionsphase: Um den 5G-Rollout ab 2020 zu stemmen, neue Anforderungen, wie z. B. bei der Versorgung von Verkehrswegen für das autonome Fahren zu erfüllen, und um „weiße Flecken“ zu versorgen bzw. die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern, sind Anstrengungen von allen Beteiligten erforderlich. Die Mobilfunknetzbetreiber im VATM stehen bereit.

Verzicht auf gewinnmaximierende Frequenzauktion

„Die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber darf nicht durch eine Frequenzregulierung gefährdet werden, die zu hohen Frequenzkosten führt. Niedrige Frequenzkosten lassen den Netzbetreibern durchaus Spielraum, sich sogar freiwillig hohen Anforderungen an die Versorgung zu unterwerfen.

Die bisherige Kombination aus Versteigerung mit hohen Kosten und hohen Versorgungsauflagen hat sich nicht bewährt – ein „Weiter so“ gefährdet unseren Wirtschaftsstandort und den schnellen 5G-Roll-Out“, appelliert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Es wäre ein Fehler, wenn für die Frequenzvergabe ein Modell zur Anwendung käme, das Ende der 90er Jahre für die UMTS-Versteigerung erdacht wurde und schon damals zu einer nachhaltigen Schwächung der Branche geführt hat.

Hohe Versorgungsauflagen sind ein Irrweg

Meldung gespeichert unter: 5G, VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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