Tipp24 vor Rückkehr auf den deutschen Markt - warten auf einheitliche Regelung

Dienstag, 10. Mai 2011 um 13:06
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(IT-Times) - In den vergangenen Monaten waren die Aktien des Online-Lotto- und Glückspielanbieters Tipp24 S.E. kräftig gestiegen, nachdem sowohl der Europäische Gerichtshof, als auch der Bundesgerichtshof das staatliche Glücksspielmonopol für rechtswidrig erklärt hatten.

Analysten rechnen nunmehr mit einer baldigen Rückkehr von Anbietern wie Tipp24 (WKN: 784714) in den deutschen Markt. Das Unternehmen will für den Wiedereintritt in den deutschen Markt rund zehn Mio. Euro investieren. Allerdings ist in den vergangenen Tagen die Euphorie über eine schnelle Rückkehr in den deutschen Markt etwas verflogen.

Schleswig-Holstein strebt Alleingang an


Nach der Entscheidung der Gerichte haben die Länder nunmehr bis Ende 2011 Zeit, den auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag neu zu regeln. Das Glücksspielrecht ist allerdings Ländersache und es sieht derzeit nicht danach aus, dass sich alle Bundesländer auf einen gemeinsamen Nenner einigen werden. So strebt beispielsweise Schleswig-Holstein einen Alleingang an, nachdem sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) wegen rechtlicher Bedenken und aus formalen Gründen beim Sondertreffen der 16 Länderchefs in Berlin gegen den geplanten Glücksspielvertrag ausgesprochen hat.

Wird keine einheitliche Regelung gefunden, dürfte der Fall möglicherweise erneut die europäischen Gerichte beschäftigen. Schon allein deshalb, weil der geplante Vertrag nur die Vergabe von sieben Konzessionen ab 2012 vorsieht. Marktbeobachter gehen davon aus, dass Anbieter, die bei der Konzessionsvergabe leer ausgehen, klagen werden. Beim staatlichen Lotto-Monopol soll sich nichts ändern, da die Länder nicht auf eine lukrative Einnahmequelle verzichten wollen. Die Länder begründen das Festhalten am Lotto-Monopol damit, dass der Staat Spielsucht und Manipulation verhindern müsse.

Netzsperren wieder ein Thema - Klagen dürften folgen


Um illegale Anbieter außen vor zu halten, sind offenbar auch Netzsperren angedacht, wie aus einem Entwurf des Staatvertrages hervorgeht, den der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) erhalten haben will. Mit dieser Maßnahme sollen etwa 90 Prozent des illegalen Wettgeschäfts im Internet unterbunden werden. Das Volumen des illegalen Sportwettenmarkts liegt nach Schätzungen von Marktbeobachtern bei rund fünf Mrd. Euro.

Online-Wetten aus der Illegalität herauszuholen sei das wichtigste Ziel des neuen Staatsvertrages, so der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Doch ob dies durch den neuen Glücksspielvertrag gelingt, der am 9. Juni unterzeichnet und später ratifiziert werden soll, bleibt zweifelhaft.

Hohe Konzessionsabgabe sorgt für Verstimmung


Hintergrund ist die geplante Höhe der Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spielumsatzes. FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok wies gegenüber dem Focus daraufhin, dass in Frankreich eine Steuer von acht Prozent auf den Spieleumsatz erhoben wird - lediglich 25 Prozent des Schwarzmarktes habe sich dadurch legalisieren lassen, weiß der FDP-Experte. Marktbeobachter bewerten die Abgabe im europäischen Vergleich daher als nicht marktgerecht und fürchten daher weitere Klagen von Anbietern.

Fazit: Die Lage ist schwieriger und komplizierter, als zunächst angenommen. Das Glückspielrecht in Deutschland könnte noch eine ganze Weile die Gerichte beschäftigen, bevor eine einheitliche Regelung gefunden wird, mit der alle Beteiligten leben können...

Kurzportrait

Die im Jahre 1999 gegründete und in Hamburg-Eppendorf ansässige Tipp 24 SE ist ein führender Anbieter von Online-Lotto- und Online-Glückspielen. Seit Anfang 2000 vermittelte das Unternehmen Glücksspiele der staatlichen Lotterien (Lotto am Samstag, Lotto am Mittwoch und die Sportwette Oddset) über das Internet und konnte bislang mehr als 2,4 Millionen Kunden gewinnen.

Nachdem am 1. Januar 2008 der neue Glücksspiel- Staatsvertrag in Deutschland in Kraft getreten war, hat sich Tipp24 aus dem Deutschland-Geschäft zurückgezogen. Jedoch hat das Verwaltungsgericht in Chemnitz im März 2011 Werbeverbote für die Internetvermittlung von Lotterien aufgehoben, auch bedarf die Vermittlung solcher Geschäfte keine Erlaubnis, wie es heißt.

Tipp24 will nach Klärung der Rechtslage seine Tätigkeit als privater Spielevermittler in Deutschland wieder aufnehmen, nachdem sich das Unternehmen zuvor vor allem auf den Ausbau des Auslandsgeschäfts konzentriert hat. Tipp24 geht davon aus, dass der Wiederaufbau des Geschäfts in Deutschland etwa zehn Mio. Euro kosten wird.

Um seine Services zu vermarkten, betreibt Tipp 24 die gleichnamigen Webseiten www.tipp24.de und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tochter Tipp24 Entertainment zudem die Online-Spieleplattform www.tipp24games.de. Darüber hinaus unterhält das Unternehmen verschiedene Kooperationen, unter anderem mit web.de und RTLtipp.de sowie T-Online.

Tipp24 vermittelt über seine Seiten Produkte der MyLotto24 Ltd. Kunden können sich dort online anmelden und in wenigen Minuten einen Tippschein abgegeben. Allerdings ist die Teilnahme an dieser Lotterie seit dem 1. Januar 2008 nur außerhalb Deutschlands möglich. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt nach Angaben der Gesellschaft per SMS oder Email. Erzielte Gewinne werden dann automatisch gutgeschrieben.

Tipp24 unterhält ferner Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und in England, welche die Teilnahme an Glücksspielen über das Internet ermöglichen.

Zahlen

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