Tipp24 SE profitiert von Gerichtsentscheidung - Lottospielen im Internet wieder erlaubt
HAMBURG (IT-Times) - Gute Nachrichten für das ursprüngliche Geschäftsmodell der Tipp24 SE vermeldete heute das Landgericht Bremen. Das in den Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags ist europarechtswidrig und unanwendbar.
Aufgehoben wurde damit in Bremen das einstweilige Verbot gegen Tipp24 Deutschland, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln. Seitdem im Februar dieses Jahres bereits das Online-Lotto-Spielen in Schleswig-Holstein zugelassen wurde vertreibt Tipp24 auf einer Internetseite Spielscheine für Lotterien.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Online-Lotterie, Zeal Network, Internet
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.