Tipp24 SE profitiert von Gerichtsentscheidung - Lottospielen im Internet wieder erlaubt

Mittwoch, 16. Mai 2012 um 16:34

Recht bekommen hat Tipp24 bei der Klage gegen Lotto Bremen, weil das bremische Glücksspielgesetz nicht bei der EU-Kommission notifiziert wurde. Gestützt hat sich das Landgericht Bremen dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshof. Dieser hatte im Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden können.

Außer in Schleswig-Holstein und nun Bremen führen in allen Bundesländern Ausführungsgesetze die Vorschriften des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung fort. Da keines dieser Gesetzte notifiziert wurde geht Tipp24 SE (WKN: 784714) nun davon aus, dass sie allesamt europarechtswidrig und damit weitgehend unanwendbar sind. (vue)

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