Tipp24 SE profitiert von Gerichtsentscheidung - Lottospielen im Internet wieder erlaubt
Recht bekommen hat Tipp24 bei der Klage gegen Lotto Bremen, weil das bremische Glücksspielgesetz nicht bei der EU-Kommission notifiziert wurde. Gestützt hat sich das Landgericht Bremen dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshof. Dieser hatte im Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden können.
Außer in Schleswig-Holstein und nun Bremen führen in allen Bundesländern Ausführungsgesetze die Vorschriften des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung fort. Da keines dieser Gesetzte notifiziert wurde geht Tipp24 SE (WKN: 784714) nun davon aus, dass sie allesamt europarechtswidrig und damit weitgehend unanwendbar sind. (vue)
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Online-Lotterie, Zeal Network, Internet
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.