Schnelleres Internet durch anspruchsvolle Technologie: Heute startet die Vectoring-Liste

Mittwoch, 30. Juli 2014 um 09:26
BREKO

Am heutigen 30. Juli wird die so genannte Vectoring-Liste offiziell geöffnet. Netzbetreiber können ab sofort ihre konkreten Ausbauprojekte in das neue Verzeichnis eintragen lassen. Hierbei gilt grundsätzlich das „Windhund-Prinzip“: Wer einen Kabelverzweiger (KVz) – den „grauen Kasten“ an der Straße – als Erster erschließen möchte und in die Vectoring-Liste einträgt, hat diesen für sich reserviert. Das Ausbaudatum für die Erschließung mit der VDSL2-Vectoring-Technik darf maximal ein Jahr in der Zukunft – gerechnet vom Zeitpunkt der Eintragung – liegen. Wollen heute allerdings mehrere Netzbetreiber einen Kabelverzweiger reservieren, erhält derjenige den Zuschlag, der den KVz am schnellsten mit VDSL2 Vectoring ausbaut.

Der BREKO hat wichtige Fragen & Antworten zum Start der Vectoring-Liste zusammengefasst – diese finden Sie am Ende der Pressemitteilung im PDF-Format (siehe Anhang).

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von VDSL2 Vectoring im Netz der Deutschen Telekom Anfang Juni dieses Jahres festgelegt. Der von der Bonner Regulierungsbehörde vorgelegte Entscheidungsentwurf liegt der EU-Kommission aktuell zur Stellungnahme vor, ist aber bereits vorläufig in Kraft getreten.

Mit dem VDSL2-Vectoring-Verfahren wird der Effekt des Übersprechens zwischen den verschiedenen Leitungen in einem Leitungsbündel weitgehend beseitigt. Dieser Prozess verlangt eine hohe Rechenleistung in den derart aufgerüsteten DSLAMs. Das System errechnet für jede einzelne Kupfer-Doppelader eines Bündels die jeweiligen Störeinflüsse und sendet neben dem eigentlichen Nachrichtensignal ein abhängig von den errechneten Störeinflüssen erzeugtes Gegensignal in die jeweilige Doppelader. Hierdurch wird nahezu eine Eliminierung der durch Übersprechen entstehenden Störsignale erreicht.

Vectoring unterliegt jedoch bestimmten technischen Restriktionen. Die Dämpfung der Leitung bleibt ein limitierender Faktor – das heißt, der Vectoring-Effekt auf der Kupferleitung nimmt ab einer Leitungslänge von etwa 500 Metern deutlich ab und ist ab einer Leitungslänge von 700 bis 800 Metern praktisch nicht mehr feststellbar. Vectoring ist daher nur vom Kabelverzweiger – oder einem Schaltverteiler mit durch diesen versorgten KVz – aus sinnvoll einsetzbar und setzt voraus, dass der Kabelverzweiger per Glasfaser beziehungsweise Richtfunk an das Backbone-Netz angebunden ist.

Die Vectoring-Liste wird trotz Bedenken des BREKO durch die Deutsche Telekom geführt. Der Verband setzt allerdings darauf, dass die Bundesnetzagentur die Führung der Vectoring-Liste durch die Telekom engmaschig kontrollieren wird, um Missbrauch auszuschließen. Die Deutsche Telekom musste ihre für den heutigen Einführungstag der Vectoring-Liste ("Day One") vorgesehenen Eintragungen bis gestern (29.07.) bei der BNetzA hinterlegen, damit etwaige nachträgliche Anpassungen identifiziert werden können. Zudem besteht ein Schadenersatzanspruch für den Fall, dass die Telekom die Vectoring-Liste sorgfaltswidrig führt.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers ist optimistisch, dass die Mitgliedsunternehmen des führenden deutschen Breitbandverbands ihre geplanten Ausbauprojekte in großer Zahl übermitteln werden, damit diese in die Vectoring-Liste eingetragen werden und damit Rechts- und Planungssicherheit besteht. Albers: „Die Netzbetreiber des BREKO haben ein Investitionsversprechen in Höhe von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 abgegeben und wollen 11,2 Millionen Haushalte und Unternehmen – das sind nahezu drei Viertel der Haushalte außerhalb der Ballungsräume – mit Highspeed-Breitband-Anschlüssen versorgen. Wir setzen alles daran, um diese Zusage auch einzulösen!“

Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation, Internet

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