Neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft
Bundesgesetzblatt: Datenschutz
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist heftig umstritten. So sieht beispielsweise der Digitalverbund Bitkom die schnelle Verabschiedung des Gesetzes kritisch und begründet dies mit der Schaffung von Rechtsunsicherheit.
Auch auf dem VATM-Sicherheitskongress „Deutschland am Scheideweg - Sicherheit um jeden Preis - Opfern wir den Datenschutz?“ wurde das Thema heiß diskutiert. Als positives Beispiel wurde die schnelle Täterermittlung im Mordfall Rudolf Moshammer seitens Ronald Schulze genannt.
Demnach bleibt abzuwarten, ob sich das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der Zukunft durchsetzen wird: Einige Kritiker haben bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. (set/rem)
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