Meta: Facebook-Holding führt auf Druck des Bundeskartellamtes gegen Daten-Pooling neue Kontenübersicht ein

Social Media

Mittwoch, 7. Juni 2023 um 14:36

PALO ALTO/ KALIFORNIEN (IT-Times) - Der Social Media - Gigant Meta Platforms (Facebook) führt auf Druck des Bundeskartellamtes eine neue Kontenübersicht ein, damit Nutzer mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Daten erhalten.

Bundeskartellamt

Meta Platforms Inc. (Nasdaq: META) plant die Einführung einer neuen Kontenübersicht, damit Nutzer erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden können, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen, so die Wettbewerbsaufsicht.

Letztere Option ermöglicht zusätzliche Funktionalitäten wie das Teilen eines gleichen Beitrags auf verschiedenen Diensten, das auch als Crossposting bekannt ist, führt aber auch dazu, dass Meta Platforms die verknüpften Daten zu Werbezwecken nutzt.

„Mit der Facebook-Entscheidung haben wir 2019 auf Basis des allgemeinen Missbrauchsverbots kartellrechtliches Neuland betreten. Wir sehen jetzt, dass der Weg zu einer freien und informierten Entscheidung von Nutzerinnen und Nutzern über die Art und Weise wie ihre Daten verarbeitet werden steinig ist, aber gelingen kann. Die Umsetzung unseres Beschlusses ist damit einen wichtigen Schritt vorangekommen, aber noch nicht abgeschlossen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Noch zu klären ist die Verwendung von Business Tools und Plugins wie Facebook-Login oder der Like-Button und inwieweit kontenübergreifende Datenverarbeitungen ausnahmsweise auch ohne Einwilligung rechtmäßig sein können.

Am 6. Februar 2019 untersagte das Bundeskartellamt dem US-Konzern Meta Platforms (vormals Facebook) per Beschluss, Daten ohne Einwilligung der Nutzenden aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.

Die Meta Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf hob der Bundesgerichtshof auf Antrag des Bundeskartellamts mit Beschluss vom 23. Juni 2020 auf.

Am 24. März 2021 legte das OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen vor und setzte das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aus.

Der EuGH soll klären, wie bestimmte Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind. Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich am 4. Juli 2023 verkündet.

Das Bundeskartellamt hat mit Meta fortlaufend Verhandlungen zur Umsetzung des Beschlusses geführt. Das US-Unternehmen hatte daraufhin eine Kontenübersicht eingeführt und seine Dateninfrastruktur überarbeitet.

Meldung gespeichert unter: Facebook, Instagram, Chat und Messenger, Online-Werbung, WhatsApp, Messaging, Social Media (soziale Medien), Bundeskartellamt, Metaverse, Meta Platforms, Internet

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