KORREKTUR: BREKO: Dumping-Flatrate von T-Systems ist wettbewerbswidrig
Bundesnetzagentur untersagt den Kombitarif für die öffentliche Hand und verhindert Flächenbrand
Regionale TK-Anbieter atmen auf
Bonn, 30.1.2008. Der Bündeltarif, den T-Systems u.a. rheinland-pfälzischen Kommunen gewährt „beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise“, stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem heute veröffentlichten Beschluss fest. Nach Bewertung der öffentlichen Anhörung, an der u.a. die BREKO-Firmen Arcor, Versatel, NetCologne, EWE TEL, M-net und VSE NET beteiligt waren, entschied die Behörde nun, dass die von T-Systems mit ihren Endkunden vereinbarten Entgelte unwirksam sind und untersagt weitere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages. Der „T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz“ genannte Vertrag ermöglicht die Nutzung von 30 Kanälen für 483 Euro monatlich, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich.
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Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation
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