KORREKTUR: BREKO: Dumping-Flatrate von T-Systems ist wettbewerbswidrig
BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann ist erleichtert: „Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben.“ BREKO hatte im Rahmen der Anhörung dargelegt, dass dieses T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich ist. Folgerichtig führt die Bundesnetzagentur im Beschluss zum Vorgehen von T-Systems aus, „dass die Betroffene ihre Marktmacht ausnutzt, indem sie versucht, durch gezielt kostenunterdeckende Angebote Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und so den Wettbewerb zu behindern.“
Für besonders bedenklich hält die Behörde das Vorgehen auch deshalb, weil T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutze, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. „Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung“, so die BNetzA weiter. Der Tarif richte sich „gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind.“ Bei der Behandlung der Missbrauchsanträge war Eile geboten, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fallen künftig aus der Regulierung heraus, und die BNetzA hat dann kaum noch Möglichkeiten, gegen Dumping und Quersubventionierungen vorzugehen.
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