Keine Schranken für illegale Downloads
LUXEMBURG (IT-Times) - Internetanbieter werden nicht gezwungen, kostspielige Schranken einzubauen, die Nutzer davon abhalten, illegal Musik herunterzuladen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Donnerstag.
Das Urteil wurde im Zusammenhang mit dem Fall eines belgischen Internetproviders verkündet. Neben der Aussage, es müssten keine Sperren eingerichtet werden, führte das Gericht an, der freie Datenaustausch müsse gewahrt bleiben. Das Urteil wurde nach Angaben des Handelsblatts damit begründet, dass solche Schranken einer „allgemeinen Überwachung“ gleichkämen.
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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