Gericht schlägt Deutsche Telekom wegen T-Online Vergleich vor

Montag, 3. Dezember 2007 um 09:53
Deutsche Telekom Zentrale

BONN/FRANKFURT - Der Deutschen Telekom AG (WKN: 555750) wurde vom Landgericht Frankfurt ein Vergleichsangebot gemacht. Es geht hierbei um den Preis, den die Deutsche Telekom für die Integration der Tochtergesellschaft T-Online einst gezahlt hatte. Einige Aktionäre hatten gegen die Telekom geklagt, da ihrer Ansicht nach der Kaufpreis von 8,99 Euro je T-Online-Aktie bei der Übernahme seinerzeit zu niedrig gewesen sei.

Das Landgericht Frankfurt hat der Deutschen Telekom als Vergleich vorgeschlagen, je Aktie zusätzlich 5,25 Euro zu zahlen. Das entspricht einem Aufschlag von 58 Prozent auf den ursprünglichen Kaufpreis. Insgesamt beliefe sich die Vergleichssumme dann auf 600 Mio. Euro. Die Anwälte der Deutschen Telekom halten es für sinnvoll, über den Vorschlag nachzudenken. Nimmt die Telekom den Vergleich nicht an, wird ein Prozess vermutet, der sich über mehrere Jahre ziehen könnte.

Meldung gespeichert unter: Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Deutsche Telekom, Telekommunikation, Internet

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