Facebook: BHG bestätigt Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Datenschutzgrundverordnung
In einer gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) vorläufig den „Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“ durch Facebook Inc. (Nasdaq: FB).
„Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden“, so der BGH.
Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Mit dem Beschluss des BGH kann nun dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden.
Das soziale Netzwerk Facebook wird in Europa über die in Irland ansässige Tochtergesellschaft Facebook Ireland Limited koordiniert. Über weitere Tochtergesellschaften werden zudem Dienste wie Instagram (Bilder- und Video-Plattform), Masquerade, Oculus (VR-Headset) und WhatsApp (Instant Messenger) bereitgestellt.
Die Dienste für private Nutzer sind kostenfrei, das Netzwerk wird hauptsächlich durch Online-Werbung finanziert. Allerdings müssen Nutzer bei der Registrierung den Facebook-Nutzungsbedingungen zustimmen.
Diese sehen vor, personenbezogene Daten des Nutzers zu verwenden, um ihnen ein „personalisiertes Erlebnis“ anzubieten. Dabei werden nicht nur Daten der eigenen Plattformen, sondern auch andere Internetaktivitäten des Nutzers ausgewertet.
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