Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspielmonopol
LUXEMBURG (IT-Times) - Das deutsche Glücksspielmonopol für Sportwetten ist europarechtswidrig, so lautet das heute gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Mehrere Wettanbieter hatten gegen die Monopolbestimmungen Deutschlands geklagt.
So stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass das Verhängen eines staatlichen Sportwetten-Monopols dann gerechtfertigt sei, wenn es den Spielbetrieb „in kontrollierte Bahnen“ lenke. Da es in Deutschland aber keine einheitliche Handhabung zum Umgang mit den verschiedenen Arten von Wetten gibt, kam der Europäische Gerichtshof zu dem Entschluss, dass „die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt“. Deswegen darf es nicht mehr angewendet werden.
Grund für diesen Entschluss ist vor allem die Tatsache, dass deutsche Monopolbesitzer intensiv Werbung zur Umsatzsteigerung betreiben. Dadurch sei der beabsichtigte Bevölkerungsschutz vor einer Spielsucht nicht mehr gewährleistet.
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