Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspielmonopol
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wirkte sich umgehend auf die Aktienkurse der betreffenden Wettanbieter aus. So stieg zum Beispiel der Aktienwert von Tipp24 SE heute um mehr als vierzehn Prozent. Auch bwin Interactive Entertainment AG verzeichnete ordentliche Kursgewinne.
Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE, empfindet das EUGH-Urteil als Sieg auf der ganzen Linie und kündigte an, das Geschäft der Vermittlung staatlicher Lotterien, welches Tipp 24 noch bis zum Jahresende 2008 in Deutschland betrieb, neu aufnehmen zu wollen.
Die bet-at-home AG, einer der führenden Wettanbieter mit Sitz auf Malta, kündigte bereits an, zukünftig an der Erschließung neuer Marktanteile in Deutschland arbeiten zu wollen. (maw/rem)
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