EU-Kommission winkt Akquisition des spanischen Windkraftanlagen-Bauers Gamesa durch Siemens durch - was das für die Onshore- und Offshore-Märkte bedeutet
Windkraftanlagen
BRÜSSEL (IT-Times) - Die Unternehmen Siemens und Gamesa planen seit geraumer Zeit eine Fusion ihrer Windkraft-Aktivitäten. Nun gab es aus Brüssel die Genehmigung dazu.
Grünes Licht von der EU-Kommission für die Übernahme von Gamesa
Die EU-Kommission hat nach Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, wenn der Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt.
Am 6. Februar 2017 wurde die Anmeldung bei der Europäischen Kommission (EU-Kommission) zur Genehmigung eingereicht. Das Vorhaben wurde wie die meisten Anträge bei Zusammenschlüssen mit einer Standardprüfung (Phase I) genehmigt, da es wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei.
Ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) wird erst dann einleitet, wenn seitens der EU-Kommission begründete Bedenken bezüglich der Einhaltung des Wettbewerbsrechtes bestehen.
Die Übernahme des Windturbinenherstellers Gamesa durch Siemens hat von der Europäischen Kommission nun grünes Licht bekommen. Dabei gibt es auch keine weitere Auflagen bzw. Einschränkungen.
Es verbleiben genügend Wettbewerber auf dem Markt für Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen, so die Wettbewerbshüter in Brüssel, sodass alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt seien.
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