EU Aktuell: Zwangsgeld gegen Microsoft

Mittwoch, 27. Februar 2008 um 15:55
EU-Kommission

27.02.2008 - Die Europäische Kommission hat ein Zwangsgeld in Höhe von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Grund ist die Nichterfüllung der in der Kommissionsentscheidung vom März 2004 festgelegten Auflagen bis zum 22. Oktober 2007. In der Entscheidung wird festgestellt, dass Microsoft vor dem 22. Oktober 2007 unangemessen hohe Preise für die Bereitstellung der Schnittstellenspezifikationen für Arbeitsgruppen-Server verlangt hat. In der 2004 gegen Microsoft erlassenen Entscheidung, die das Gericht erster Instanz 2007 bestätigte, wurde der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft festgestellt und angeordnet, dass Microsoft die Schnittstellenspezifikationen, die erforderlich sind, damit die Arbeitsgruppenserver von Microsoft-Konkurrenten problemlos mit Windows-PCs und -Servern „kommunizieren“ können, zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen muss.

„Microsoft ist das erste Unternehmen seit Einführung der EU-Wettbewerbspolitik vor 50 Jahren, gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss. Ich hoffe, dass mit der heutigen Entscheidung das dunkle Kapitel der Verstöße Microsofts gegen die Kommissionsentscheidung vom März 2004 abgeschlossen wird und Microsoft die vom Gericht erster Instanz im September 2007 bestätigten Grundsätze einhalten wird", erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Kommissionsentscheidung vom März 2004 verlangt von Microsoft die Bereitstellung vollständiger und präziser Interoperabilitätsangaben für die Entwicklung von kompatiblen Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver zu aktzeptablen Bedingungen. Ursprünglich hatte Microsoft Lizenzgebühren in Höhe von 3,87 Prozent der Umsatzerlöse des Lizenznehmers für eine Patentlizenz („Patentlizenz“) und von 2,98 Prozent für die Nutzung der geheimen Interoperabilitätsinformationen („Lizenz für technische Informationen“) gefordert. In einer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 1. März 2007 hatte die Kommission Microsoft ihre Bedenken wegen der überhöhten Preise dargelegt. Daraufhin senkte Microsoft am 21. Mai 2007 seine Lizenzgebühren für Umsätze innerhalb des EWR auf 0,7 Prozent für eine Patentlizenz und auf 0,5 Prozent für eine Lizenz für technische Informationen, während die Gebühren für weltweite Patentlizenzen unverändert blieben.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Software

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...