EU Aktuell: Zwangsgeld gegen Microsoft

Mittwoch, 27. Februar 2008 um 15:55

Erst ab 22. Oktober 2007 wurden die von Microsoft für Interoperabiltiätsinformationen verlangten Lizenzgebühren auf eine Einmalgebühr von 10 000 Euro und die Gebühren für eine weltweite Patentlizenz auf 0,4 Prozent der Umsatzerlöse herabgesetzt.

In ihrer heutigen Entscheidung gelangt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Lizenzgebühren, die vor dem 22. Oktober 2007 von Microsoft für Lienzen für technische Inforamtionen, d.h. für den Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen, verlangt wurden, unangemessen hoch waren. Microsoft hat somit über einen Zeitraum von drei Jahren gegen die Entscheidung aus dem Jahr 2004 verstoßen und sein vom Gericht erster Instanz für rechtswidrig erklärtes Verhalten fortgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft den Zeitraum der Zuwiderhandlung vom 21. Juni 2006 bis 21. Oktober 2007, der nicht von der Entscheidung über die Verhängung eines Zwangsgelds vom 12. Juli 2006 abgedeckt ist. Die Entscheidung betrifft nicht die Gebühren für eine gesonderte Patentlizenz.   

Die EU-Kommission hält die vor dem 22. Oktober verlangten Lizenzgebühren vor allem deshalb für überhöht, weil ein Großteil der nicht patentierten Interoperabilitätsinformation keine nennenswerten Innovationen enthält und daher Preise für ähnliche Interoperabilitätsinformationen zum Vergleich herangezogen werden können.

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