Erster Referentenentwurf zur Novellierung des TKG
Bonn, 24. September 2010 – Gestern hat Wirtschaftsminister Rainer Brüderle den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien weitergeleitet. Anlass zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ergibt sich durch die Reform des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation, der bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Die Gesetzes-Novelle soll Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur sowie zum Verbraucherschutz enthalten. Der Bundesverbandbreitbandkommunikation (BREKO) weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine konsequente Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland, nach wie vor unverzichtbar für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationssektor ist.
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