Erster Referentenentwurf zur Novellierung des TKG
Aus diesem grundsätzlichen Aspekt leitet der BREKO zwei weitere Forderungen an das neue TKG ab. Die Befugnis, auch regionale Märkte zu definieren, die bereits Teil des neuen EU-Rechtsrahmens ist, lehnt der BREKO ab. Eine regionalisierte Regulierung im Telekommunikationsbereich kommt der Einführung eines neuen Regulierungsansatzes gleich und macht die Migration zu NGA-Netzen für Regional- und City-Carrier unkalkulierbar. Der BREKO schließt sich daher der Auffassung der Bundesnetzagentur an, die eine Einführung von regional differenzierter Regulierung aktuell für nicht zweckmäßig erachtet.
Als weitere Forderung macht sich der BREKO dafür stark, dass zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben durch entsprechend angepasste gesetzliche Vorgaben zu Vertragsstrafen bzw. symmetrischen Pönalen und Ordnungsgeldern die erforderlichen Anreize für vertragskonformes Verhalten auch seitens der Telekom Deutschland gesetzt werden, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
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