DVPT beteiligt sich an aktueller Anhörung zum „Routerzwang“ bei Internetanschlüssen - Wahlfreiheit des Kunden muss sichergestellt bleiben

Freitag, 8. November 2013 um 15:00
DVPT

Dabei stellen sich zwei wesentliche Probleme: zum einen besteht in entsprechenden Fällen nicht mehr die Möglichkeit, Router-Hardware von Drittanbietern einzusetzen, da die vorhandene Installation keine Schnittstelle anbietet, die einen transparenten Zugang so wie in der Vergangenheit zulässt, zum anderen besteht zunehmend die Gefahr, dass durch die immer „intelligenter“ werdenden Router Netzbetreiber zukünftig Funktionen steuern und ggf. auch einschränken können. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Anbieter gerne sein eigenes Angebot vermarkten möchte und die Nutzung von anderen Diensten einschränken oder verhindern möchte. Die für den Kunden auf den ersten Blick vermeintlich schnellere Abwicklung im Servicefall kann dann auch die genannten Nachteile mit sich bringen. Nicht zuletzt wird der Router des Kunden im entsprechenden Fall eine voll integrierte Netzkomponente des Anbieters.

Aus Sicht des DVPT ist eine Verschmelzung von Netzabschluss und Router-Hardware ohne Wahlfreiheit für den Kunden nicht zu akzeptieren. Die Entscheidung über mögliche Einschränkungen und ggf. Verhinderung der freien Nutzung von Diensten und Angeboten muss dem Kunden überlassen bleiben. Bei direkter Verwendung der Hardware des Anbieters muss der Kunde deutliche Hinweise auf die möglichen Einschränkungen oder geänderten Nutzungsbedingungen erhalten.

Pressekontakt

Für ausführliche Informationen und Stellungnahmen steht Ihnen gerne der Vorstand des DVPT e. V., Hans Joachim Wolff (Tel.: +49 69 829722-11, E-Mail: [email protected]), zur Verfügung.

Anja Basta (geb. Weinert)

Meldung gespeichert unter: DVPT, Internet

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