Doch kein Sonderstaatsanwalt für Samsung?
SEOUL - Dem südkoreanische Elektronikhersteller Samsung Electronics Co. Ltd. (WKN: 881823) wird von den Behörden besonders genau untersucht. Zumindest sollte das ein Sonderstaatsanwalt durchführen. Nun wird geprüft, ob dies überhaupt verfassungskonform wäre.
Am 23. November hatte das Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt, nun kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens auf. Zudem könne das Image des bekannten südkoreanischen Unternehmens Schaden nehmen.
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