Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht
Deutsche Telekom (WKN: 555750): Auch im Berufungsverfahren unterlag die Deutsche Telekom. Bereits im März hatte die Regulierungsbehörde dem ex Monopolisten gesagt, dass er seine Ortsnetze auch für Wettbewerber öffnen muss. Gegen diesen Bescheid hatte die Deutsche Telekom beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, der heute abgewiesen würde. Damit ist die Telekom nun verpflichtet seine Ortsnetze zu öffnen.
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