Deutsche Telekom: Rüge von der Verbraucherzentrale Bundesverband
Telekommunikationsnetzbetreiber
BONN (IT-Times) - Ohne verbindlichen Auftrag darf die Deutsche Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben schicken. Dies wurde nun vor Gericht entschieden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte zwei Verfahren gegen Praktiken der Deutschen Telekom AG initiiert. Im ersten Fall ging es darum, dass ein Kunde nach einem Beratungsgespräch per Post eine „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag“ erhielt, dessen Gegenstand das Tarifpaket „Entertainment Comfort“ mit erweitertem Leistungsumfang war. Der Kunde hatte allerdings nie einen solchen Auftrag erteilt. Schon am 30. September 2011 hatte das Landgericht Bonn den Versand von Auftragsbestätigungen ohne Auftrag als eine bewusste Pflichtverletzung und als wettbewerbswidrig bewertet. Das Oberlandesgericht Köln bestätigt dies nun, das Verhalten des Telekommunikationsunternehmens sei „eine unzumutbare Belästigung“.
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