Deutsche Telekom muss sein Netz für Reseller öffnen
Deutsche Telekom (WKN: 555750): Europas größter TK-Konzern Deutsche Telekom muss seinen Wettbewerbern ohne eigene Netzstruktur den Zugang zu seinen Ressourcen zur Verfügung stellen, das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dem Urteil zufolge ist der durch das Telekommunikationsgesetz gewollte Wettbewerb nicht auf diejenigen Anbieter mit eigener Netzstruktur beschränkt. Vielmehr müssen auch solche Anbieter mit einbezogen werden, die als Weiterverkäufer am Markt auftreten. Die Telekom hatte das bisher unter dem Hinweis abgelehnt, dass man im Falle der Öffnung gegenüber der Reseller das Kostenrisiko trage. Außerdem gehe durch diese Vorgehensweise die Innovationskraft in dem Sektor verloren.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Deutsche Telekom, Telekommunikation
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.