Deutsche Telekom muss ehemalige T-Online-Aktionäre entschädigen
BONN - Die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) muss für den Rückkauf der Unit T-Online kräftig nachzahlen. Dies entschied das Frankfurter Landgericht am heutigen Freitag.
So berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe, dass die Deutsche Telekom AG den früheren Aktionären von T-Online 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen zahlen muss. Die Deutsche Telekom AG hatte die Internet-Unit T-Online im Jahr 2000 an die Börse gebracht, diese wenige Jahre später aber zurück in den Konzern integriert - für deutlich weniger Geld. Dabei soll, so das Urteil des Landgerichtes, der Kaufpreis je Aktie nicht angemessen gewesen sein.
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