Deutsche Telekom klagt gegen „Subvention der Wettbewerber“

Montag, 29. Juni 2009 um 16:15
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BONN (IT-Times) - Die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) hat eine Eil-Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Unternehmen erhebt damit Einspruch gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern.

Nach dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15. Juni 2009 müsste die Deutsche Telekom Verteiler an Stellen des eigenen Netzes ausbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Der Wettbewerber EifelNet hatte diese Verteiler beantragt, die einen zusätzlichen Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger schaffen. Die Deutsche Telekom würde die anfallenden Kosten nicht in voller Höhe erstattet bekommen. Die Deutsche Telekom AG erklärte heute, dass sie damit zu einer „Subvention der Wettbewerber gezwungen“ werden würde und daher Einspruch gegen den Beschluss einlegt.

Meldung gespeichert unter: Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Deutsche Telekom, Telekommunikation

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