Deutsche Telekom darf Drillisch nicht wegen Provisionsbetrug anprangern
MÜNCHEN (IT-Times) - Punkt für Drillisch im Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG: Letztere darf eine Pressemitteilung, in der man Drillisch Provisionsbetrug vorgeworfen hatte, nicht veröffentlichen.
Die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) darf die Presseerklärung vom siebten November 2011 nicht verbreiten. Dies entschied heute das Landgericht München. In der Pressemitteilung werde der Drillisch AG Provisionsbetrug durch die Aktivierung von Scheinkunden vorgeworfen. Das Landgericht erhielt ferner im Rahmen der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes die von der Deutsche Telekom AG am 7. November 2011 gegen die Drillisch AG eingereichte Strafanzeige.
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