Das ist neu im Digitaljahr 2022

Neujahr

Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 10:22

Mehr Transparenz mit neuem IT-Sicherheitskennzeichen

Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten

Zusätzliche Funktionen für die elektronische Patientenakte

BITKOM

Berlin, 30. Dezember 2021

Im kommenden Jahr gibt es in der Digitalwelt neue Möglichkeiten und Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2022 zusammengetragen.

Neues Etikett auf digitalen Produkten: IT-Sicherheitskennzeichen

Wie sicher sind IT-Geräte und Online-Dienste? Ab dem neuen Jahr soll das neue IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Klarheit schaffen. Für ausgewählte Produktgruppen können Hersteller und Anbieter das Kennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Sobald das BSI den Antrag genehmigt und die gekennzeichneten Produkte auf den Markt kommen, kann man sich per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften informieren. Den Anfang machen Breitband-Router und E-Mail-Dienste. Weitere Produktgruppen wie Smart-Home-Anwendungen sollen folgen. 

Infopflicht für Online-Marktplätze

Für Online-Marktplätze werden ab dem 28. Mai 2022 weitere umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten eingeführt. Unter anderem müssen Plattformbetreiber in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden. Außerdem müssen Unternehmen erläutern, ob Bewertungen verifizierte Käufe vorausgegangen sind, ob die Bewertungen ungefiltert veröffentlicht wurden oder nach welchen Regeln bestimmte – meist negative – Bewertungen aussortiert werden.

Rücknahmepflicht von Elektro-Altgräten in Supermärkten

Mehr als 200 Millionen ungenutzte Smartphones schlummern in deutschen Schubladen. Künftig wird es für die Menschen in Deutschland einfacher, solche und andere Altgeräte fachgerecht zu entsorgen: Vom 1. Juli 2022 an können sie auch bei großen Discountern und Supermärkten mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden. Die Voraussetzungen für eine kostenlose Rückgabe: Die Kantenlänge muss kleiner als 25 cm sein oder es wird ein neues, vergleichbares Produkt gekauft. Diese Regelungen finden sich in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. 

Updatepflicht für digitale Produkte und Software

Smartphones, Smart-TVs und andere smarte Produkte sind in aller Regel umso nachhaltiger, je länger sie genutzt werden. Um das zu erreichen, gilt für die Hersteller der Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software vom 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Das soll die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte sicherstellen. Die neuen Verbrauchergesetze geben allerdings nicht genau vor, wie lange digitale Produkte künftig aktualisiert werden müssen. In jedem Fall steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern die übliche Gewährleistung auch für smarte Geräte für zwei Jahre zu.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, E-Commerce, E-Health, E-Government (E-Regierung), Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK), Autonomes Fahren, PDF, Neujahr, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Hardware, Software, IT-Services, Internet, Verbände

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