Bundesnetzagentur fördert weltweite Vermarktung von Machine-to-Machine-Anwendungen

Machine-to-Machine (M2M)

Freitag, 25. August 2017 um 15:01
Bundesnetzagentur

Homann: „Bundesnetzagentur nimmt international eine Vorreiterrolle ein“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G


 

Die Bundesnetzagentur hat Regelungen zur grenzüberschreitenden Vermarktung von Mobilfunkrufnummern veröffentlicht, durch die der weltweite Vertrieb von Machine-to-Machine (M2M)-Anwendungen weiter erleichtert wird.

„Wir fördern einen Zukunftsmarkt. Vernetzte Fahrzeuge oder Smart Home-Applikationen können nun noch besser weltweit vermarktet werden. Dies gilt auch für andere Anwendungen, bei denen Geräte über Mobilfunk vernetzt werden. Damit unterstützen wir die Digitalisierung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Mobilfunkrufnummern für M2M-Anwendungen im Ausland


Durch die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur dürfen Mobilfunknummern mit einer deutschen Länderkennung auch für M2M-Anwendungen im Ausland verwendet werden. Ebenso dürfen Geräte mit ausländischen Rufnummern in Deutschland vermarktet werden. Sofern im Ausland eine entsprechende Erlaubnis vorliegt, erspart dies der Telekommunikationsindustrie administrativen Aufwand und Produktionskosten.

Es ist zu erwarten, dass sich insbesondere in den Bereichen Automotive („connected cars“), Gebäudetechnik („smart home“) und Energie („smart meter“) verstärkt M2M-Anwendungen durchsetzen werden.

Meldung gespeichert unter: Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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