Bundesnetzagentur fördert weltweite Vermarktung von Machine-to-Machine-Anwendungen

Machine-to-Machine (M2M)

Freitag, 25. August 2017 um 15:01

Der automatisierte Informationsaustausch zwischen z. B. Maschinen, Automaten, Fahrzeugen oder Messwerken (z. B. Strom-, Gas- und Wasserzählern) untereinander oder mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage ist ein Wachstumsbereich der Telekommunikationsindustrie. Die Anwendungen haben häufig einen länderübergreifenden, teilweise sogar globalen Wirkungsbereich. Die benötigten Endgeräte werden in der Regel für den Weltmarkt produziert.

Anzeigepflicht für exterritoriale Rufnummernnutzung

Im Falle der exterritorialen Nutzung ausländischer Nummern in Deutschland muss dies durch den ausländischen Netzbetreiber angezeigt werden. Bei der Nutzung von deutschen Mobilfunknummern im Ausland ist dies nur notwendig, wenn der Netzbetreiber mit diesen Nummern nicht bereits am automatischen oder manuellen Auskunftsverfahren teilnimmt.

Nur so können Bundesnetzagentur oder Sicherheitsbehörden gegen den Nutzer einer auffällig gewordenen M2M-Rufnummer (z. B. Fahrzeughalter) ermitteln. Der Umfang der Anzeigepflicht wurde nach einer Anhörung der Marktbeteiligten und einer Diskussion mit Sicherheitsbehörden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Ziel ist es, die Marktentwicklung nicht zu behindern.

Im letzten Jahr wurde bereits die grenzüberschreitende Vermarktung der sogenannten IMSI-Kennungen (International Mobile Subscriber Identities) erlaubt, mit denen sich Mobilfunk-Endgeräte über die Luftschnittstelle in einem Netz anmelden.

Weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/m2m veröffentlicht.

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Meldung gespeichert unter: Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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