BREKO-Pressestatement zum heutigen Mobilfunk-Gipfel bei Bundesverkehrsminister Scheuer

Mobilfunk

Donnerstag, 12. Juli 2018 um 11:38

„Je mehr zukunftssichere Glasfaser beim Rollout der 5G-Netze vorhanden ist, desto höher wird auch die Qualität des künftigen Mobilfunks in Deutschland sein“, betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude Deutschlands versorgen Bürger und Unternehmen nicht nur im Festnetz mit ultraschnellen Bandbreiten und bestmöglicher Qualität, sondern bilden auch die unverzichtbare Basis für die künftigen 5G-Mobilfunknetze, so dass auf separate Fördermittel für 5G verzichtet werden kann. 5G-Mobilfunk wird festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse als ‚mobile Glasfaser‘ in Zukunft sinnvoll ergänzen.“

Hintergrund:

        • 5G wird Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude – und damit das „klassische“ Festnetz – nicht ersetzen. Vielmehr wirken diese komplementär zu 5G-Netzen („The wireless future is fixed.“), wie auch <a href="https://brekoverband.de/5g-kurzstudie-erst-die-netze-dann-das-vergnuegen-warum-kein-weg-an-glasfaseranschlussnetzen-fuer-5g-vorbeigeht">ein Gutachten</a> des Instituts für Infrastrukturökonomie & Management (IEM) feststellt. Um ultraschnelle Bandbreiten per Funk zu jedem Nutzer zu bringen, brauchen 5G-Netze eine hohe Zahl an per Glasfaser angebundener Basisstationen (kleinzellige Netzverdichtung) – und das insbesondere auch in weniger besiedelten, ländlichen Gebieten. Ansonsten leidet die Qualität, weil sich viele Nutzer die vorhandene Bandbreite teilen müssen (Shared-Medium-Effekt). Dies gilt ebenso im Falle der erheblich weniger leistungsfähigen Anbindung von Basisstationen über Richtfunk oder antike Kupferleitungen.
    •  
      • Nach den Plänen der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll das Frequenzspektrum zwischen 3.700 und 3.800 MHz für regionale Frequenz-Zuteilungen zur Verfügung gestellt werden. Der BREKO hält diese Pläne für richtig: Auf diese Weise können regional weitere Anbieter in den Markt eintreten. Seitens der Industrie gibt es bereits heute diverse Bedarfsanmeldungen – etwa zur Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (<a href="/tag/machine-to-machine-m2m/">M2M</a>).
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    • Da es auf dem deutschen Mobilfunkmarkt nur noch drei große Netzbetreiber mit etwa vergleichbar großen Marktanteilen und zudem nur ein begrenztes Frequenzspektrum für die künftige Nutzung von 5G gibt, hält der BREKO eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung für die künftigen 5G-Lizenzinhaber für notwendig, um den Wettbewerb auch in Zukunft sicherzustellen. MVNOs sind rein virtuelle Netzbetreiber, die für ihre Angebote zwar das Netz eines Mobilfunkanbieters nutzen, alle weiteren technischen und administrativen Aspekte aber selbst realisieren. Diensteanbieter hingegen vermarkten im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunk-Netzbetreiber – auch in individuellen Tarifmodellen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung.
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