BREKO kündigt wissenschaftlich begleiteten Praxistest an

Kupferdoppeladern

Freitag, 31. Oktober 2014 um 11:50

Der Verband warnt nach den gemachten Erfahrungen bei VDSL2-Vectoring unterdessen davor, einzelnen Unternehmen exklusive Nutzungsrechte – etwa der Hausinfrastruktur – zur Verwendung des kommenden Standards einzuräumen. Technologiebedingt kann G.fast durch die Koppelung mit Vectoring immer nur von einem Unternehmen zwischen Einspeisepunkt und Endkunde eingesetzt werden. BREKO-Vizepräsident und Versatel-Chef Johannes Pruchnow: „Es muss von vorne herein sichergestellt werden, dass G.fast von allen Netzbetreibern zu fairen und chancengleichen Bedingungen eingesetzt werden kann. Quasi-Monopole darf es im Jahr 15 der TK-Liberalisierung nicht mehr geben.“

Um einen wettbewerbsverträglichen Einsatz von G.fast zu gewährleisten, muss die Einführung der neuen Technik von Beginn an regulatorisch eng begleitet werden. Vor allem muss sichergestellt werden, dass bestehende Investitionen am HVt (der Vermittlungsstelle) beziehungsweise am Kabelverzweiger (KVz – der „graue Kasten“ an der Straße) durch die neue Technologie nicht beeinträchtigt werden – zum Beispiel durch eventuelle Störeinflüsse auf bestehende ADSL-Leitungen, die derzeit neben VDSL mit und ohne Vectoring unproblematisch weiterbetrieben werden können.

Herzliche Grüße aus dem BREKO-Hauptstadtbüro,

Marc Kessler

Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

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