Bitkom zur Haftung von Internetzugangsprovidern

Internet Service Provider

Donnerstag, 26. November 2015 um 13:22
BITKOM

Der Digitalverband Bitkom zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung von Internetzugangsprovidern für Urheberrechtsverletzungen Dritter: „Wir begrüßen, dass die Klagen der Gema und der Tonträgerhersteller gegen die Internetzugangsprovider abgewiesen wurden“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der BGH hält eine Sperranordnung in beiden Fällen für unverhältnismäßig. Allerdings schließt der BGH nicht aus, dass Internetzugangsprovider bei Urheberrechtsverletzungen Netzsperren einrichten müssen. Voraussetzung ist, dass die Rechteinhaber zuvor „zumutbare Anstrengungen“ unternommen haben, um die Verbreitung geschützter Inhalte zu verhindern. Rohleder: „Die Gefahr, dass Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen Netzsperren einrichten müssen, ist nach dem BGH-Urteil nicht vollständig gebannt.“

Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte von der Deutschen Telekom als Anbieter von Internetzugängen (Access- bzw. Internetzugangsprovider) verlangt, auf technischem Weg zu verhindern, dass ihre Kunden Webseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützter Musik aufrufen können. Im zweiten Fall sollte Telefónica ihren Kunden den Zugang zur Webseite „goldesel.to“ sperren, die ebenfalls auf ein illegales Musikangebot verlinkte. Dafür hätten die Internetzugangsprovider eine umfangreiche Sperrinfrastruktur aufbauen müssen. „Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben. Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen“, sagte Rohleder. Die Interessen der Rechteinhaber seien legitim, aber es wäre fatal, wenn auf diesem Weg die Freiheitsrechte der Internetnutzer eingeschränkt würden. Aus Sicht des Bitkom sollten stattdessen legale Angebote gefördert und illegalen Anbietern die finanziellen Anreize genommen werden. Notwendig sei zudem eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden, da viele illegale Anbieter ihren Sitz im Ausland haben.

Meldung gespeichert unter: Urheberrecht, BITKOM, Telekommunikation, Internet, Verbände

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