Bitkom begrüßt EU-Richtlinie für eine zeitgemäße TV-Übertragung

EU-Urheberrecht

Freitag, 12. April 2019 um 10:38

Berlin, 12. April 2019 
Der Europäische Rat entscheidet am kommenden Montag letztmalig über die sogenannte SatCab-Richtlinie.

BITKOM

Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit heimischem Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder
„Wir begrüßen es sehr, dass die EU den Weg frei macht für zeitgemäßes Fernsehen. Das Ergebnis ist ein großer Gewinn für die Verbraucher. Immer mehr Menschen sind es gewohnt, ihre Videoinhalte überall und auf allen Geräten zu schauen. Das soll künftig auch für lineares Fernsehen innerhalb der EU unkompliziert möglich sein.

Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt umgehend in deutsches Recht umsetzen, so dass sie auch für Übertragungen innerhalb Deutschlands zur Anwendung kommt. Entscheidend dafür ist, dass die Richtlinie nicht als Verhandlungsmasse für andere Urheberrechtsthemen wie die stark kritisierten Upload-Filter oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger missbraucht wird. Je eher die SatCab-Richtlinie umgesetzt wird, umso schneller kommt der Komfortgewinn beim deutschen Publikum an.“

Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), IPTV (Internet TV), Mobile, Urheberrecht, WLAN, Video-Streaming, Festnetz, Kabelnetzbetreiber, Satellitennetzbetreiber, Film-Streaming, Europäischer Rat (ER), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Medien, Verbände

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