Balda: Elector lässt nicht locker
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BAD OEYNHAUSEN (IT-Times) - Erst vor drei Tagen lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Antrag der Gesellschaft Elector ab, zwei neue Aufsichtsratsmitglieder bei Balda zu bestellen. Nun wurde jedoch eine außerordentliche Hauptversammlung genehmigt.
Der Aktionär Elector GmbH hatte im Vorfeld die Unabhängigkeit der beiden Aufsichtsräte Irene Schetelig und Wilfried Niemann angezweifelt. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen entschied jedoch zugunsten des Herstellers von Kunststoffprodukten für verschiedene industrielle Anwendungen, der Balda AG, und bestätigte die derzeitige Besetzung. Elector legte daraufhin Berufung gegen diesen Entschluss beim OLG Hamm ein. Auch dieses entschied zugunsten von Balda. Nun hat das Amtsgericht Bad Oeynhausen dem Antrag von Elector stattgegeben, eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu dürfen. Gegenstand der Hauptversammlung soll die vollständige Neubesetzung des dreiköpfigen Aufsichtsrates der Gesellschaft mit Kandidaten der Elector GmbH sein. Den weitergehenden Antrag des Aktionärs, dass das Gericht einen Leiter der außerordentlichen Hauptversammlung bestimmen soll, wies das Gericht jedoch ab. Damit wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke als Versammlungsleiter bestätigt. Die Gesellschaft wird angesichts der ohnehin im Herbst stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, in der die Tagesordnungspunkte ohne zusätzlichen Kostenaufwand abgehandelt werden könnten, Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.
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