Anbieter von kostenlosen Apps sollen künftig haften

Vertragsrecht und Haftung

Donnerstag, 8. Juni 2017 um 18:02

„Von der Regelung wären die vielen kleinen Anbieter von kostenlosen Apps betroffen. In vielen Fällen stehen hinter Apps keine kommerziell tragfähigen Geschäftsmodelle. Der Gesetzgeber schießt mit solchen Verpflichtungen weit über das Ziel hinaus.

Gerade Start-ups, die mit innovativen Lösungen schnell auf den Markt kommen, werden durch solche Vorschriften überfordert und könnten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern erleiden, die auf anderen, weniger streng reglementierten Märkten wachsen können.“

In der Praxis würden Gewährleistungsansprüche bei kostenlosen digitalen Gütern nach Ansicht des Bitkom immer auf die Rückabwicklung des Geschäftes hinauslaufen, da für den Anbieter eine Reparatur oder Nachbesserung keinen Sinn hat. Das würde bedeuten, der Verbraucher müsste die App löschen und bekäme seine Daten zurück.

Genau letzteres Recht hat er aber bereits durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Jeder Nutzer kann ohne Angabe von Gründen die Löschung seiner Daten verlangen. Rohleder: „Das neue Vertragsrecht für digitale Inhalte gibt dem Verbraucher ein Recht, das er schon heute hat. Dem Verbraucher wir damit nicht geholfen, auf die Anbieter kostenloser digitaler Inhalte kommt aber große Unsicherheit zu.“

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