Anbieter von kostenlosen Apps sollen künftig haften

Vertragsrecht und Haftung

Donnerstag, 8. Juni 2017 um 18:02

■   EU-Ministerrat verabschiedet Position zum digitalen Verbraucherrecht
■   Konzept „Daten als Währung“ wird in EU-Richtlinie festgeschrieben

BITKOM

Der Digitalverband Bitkom hat sich skeptisch zu den heutigen Beschlüssen des EU-Ministerrats über die EU-Richtlinie für ein Vertragsrecht für digitale Inhalte geäußert. Damit soll auf EU-Ebene ein spezielles Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen eingeführt werden.

Gleichzeitig würde erstmals im EU-Recht das Prinzip von „Daten als Währung“ verankert. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine App, die kostenlos zum Download angeboten wird, genauso behandelt wird wie eine kostenpflichtige, wenn der Nutzer im Gegenzug persönliche Daten an den Anbieter weitergibt.

Damit stünden dem Verbraucher auch bei kostenlosen Angeboten Gewährleistungsrechte wie Reparatur, Updates oder Rückgabe zu. „Gerade bei kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen gehen Ansprüche auf Reparatur an der Realität vorbei“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Meldung gespeichert unter: Apps, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Software, Internet, Verbände

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