Wirecard kündigt offiziell Vorstandsvertrag mit Markus Braun vorzeitig
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
Die Wirecard AG gab heute Abend bekannt, den Anstellungsvertrag mit Markus Braun vorzeitig gekündigt zu haben. Damit wurde nun auch der ebenfalls kritisierte Aufsichtsrat im Fall Braun endlich tätig.
Der Aufsichtsrat der Wirecard AG, der Braun bis zuletzt den Rücken stärkte, hat heute „mit sofortiger Wirkung den Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Markus Braun außerordentlich gekündigt“, hieß es offiziell und knapp.
Markus Braun soll erst am 19. Juni 2020 morgens den Aufsichtsrat über seinen Rücktritt informiert haben, nachdem am Vortag ein Testat der Wirtschaftsprüfer EY für den Jahresabschluss 2019 der Wirecard AG verweigert wurde.
Sein Rücktritt als Mitglied des Vorstands sei zudem ein „persönlicher Entschluss“ und im „Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der Wirecard“ geschehen, hieß es zuvor. Der Vertrag von Braun wäre am 31. Dezember dieses Jahres ausgelaufen.
Der aus Österreich stammende Braun leitete den in den Abgrund gestürzten Online-Payment Dienstleister, der aus der holprigen Fusion der beiden Unternehmen Wire Card und InfoGenie in 2005 entstand, rund 18 Jahre lang als CEO.
Immer wieder wurde dem IT- und Software-Unternehmen Bilanzbetrug und Geldwäsche vorgeworfen, mindestens seit 2010, aber bis dato ohne Erfolg. Braun hat derartige Vorwürfe immer wieder als haltlos zurückgewiesen.
Stattdessen verdächtigte er immer wieder Journalisten, die angeblich mit Short Sellern zusammenarbeiten, die vor der Veröffentlichung kritischer Beiträge mit Leerverkäufen auf fallende Kurse setzen.
Nicht nur die Financial Times, sondern auch das renommierte Wall Street Journal sowie große US-amerikanische Investmentbanken haben die Größe des Unternehmens Wirecard immer wieder angezweifelt. Keiner hörte richtig zu.
Die britische Financial Times, die sich in dieser Angelegenheit als sehr hartnäckig erwies und dafür harte Schläge einstecken musste, hat mit ihren Artikeln, die seit Anfang 2019 veröffentlich wurden, auf die Missstände hingewiesen.
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