Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet: Gutachten stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Donnerstag, 21. Februar 2019 um 14:17

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2025 einen „rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet“ schaffen. Damit soll es ab 2025 „schnelles Internet“ für alle Bürger geben.

BREKO

Doch wie soll ein solcher Anspruch in die Praxis umgesetzt werden? Der BREKO hat nun ein Gutachten erstellen lassen, das die konkrete Umsetzung des geplanten Anspruchs untersucht. Das Papier des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor, die auf Anreize für ausbauende Unternehmen als den besten Weg setzen.

Die Bundesregierung will allen Bürgerinnen und Bürgern ab dem Jahr 2025 Zugang zum „schnellen Internet“ ermöglichen. Wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll, wollen CDU/CSU und SPD in diesem Jahr festlegen – darauf hat man sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Darin heißt es wörtlich:

Mit dem hier [Anm.: im Koalitionsvertrag] dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächendeckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten.

Der BREKO hält einen rechtlich abgesicherten Anspruch nicht für die beste Lösung, um allen Bürgern möglichst bald Zugang zu schnellem Internet zu verschaffen. Denn bereits die Diskussion um die Ausgestaltung und den Umfang eines solchen Anspruchs führt zur Investitionsverunsicherung bei Glasfaser-ausbauenden Unternehmen und hemmt so den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit der zukunftssichersten und nachhaltigsten Technologie.

Für die rund 185 Netzbetreiber des BREKO gilt: Der eigenwirtschaftliche Ausbau ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln steht klar im Vordergrund. Schon heute stellen die Netzbetreiber des BREKO fast 60 Prozent aller etwa 3,9 Millionen auf dem deutschen Markt verfügbaren, ultraschnellen Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Gebäude (FTTB) oder bis direkt zum Nutzer (FTTH).

„Falls die Bundesregierung an der Festschreibung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet festhält, kommt es auf eine rechtlich zulässige und marktverträgliche Umsetzung an“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Aus diesem Grund hat das renommierte Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) hierzu ein eigenes Gutachten für den BREKO erstellt („Optionen für die Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet aus telekommunikationsrechtlicher Sicht“).

Meldung gespeichert unter: Breitband, Glasfaser, Bundesregierung, FTTH, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...