Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet: Gutachten stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Donnerstag, 21. Februar 2019 um 14:17

Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Gesetzgeber sollte bei der Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet auf Modelle setzen, die Anreize für die ausbauenden Unternehmen bieten, den für die Versorgung mit schnellem Internet notwendigen Netzausbau ohne eine rechtliche Verpflichtung zu stemmen. Eine Ausbauverpflichtung (z.B. Universaldienst) stelle als „ergänzende Absicherung“ lediglich das letztmögliche Mittel zum Ausbau verbliebener „weißer Flecken“ dar.

Das IRNIK hält vor allem eine Kombination zweier anreizbezogener Modelle für sinnvoll: Bereits heute sollte der Glasfaserausbau durch die Vergabe von Gutscheinen („Vouchern“) forciert werden, mit denen Gebäudeeigentümer die Kosten für den Anschluss ihres Gebäudes an ein zukunftssicheres Glasfasernetz (Glasfaserhausanschluss) decken können. Der BREKO spricht sich bereits seit 2017 für eine solche „Zukunftsprämie“ aus, um die Nachfrage nach schnellen Glasfaseranschlüssen und so auch den Ausbau im Wettbewerb deutlich anzukurbeln.

Für die Zeit ab 2025, so das Gutachten, könne dann zusätzlich „ein Anspruch auf Durchführung von Förderverfahren in denjenigen Gebieten geschaffen“ werden, „die auch bis dahin nicht im privatwirtschaftlichen Netzausbau erschlossen wurden“ – etwa, weil sie in extrem ländlichen oder abgelegenen Regionen liegen. Nutzer hätten dann – je nach Ausgestaltung gegenüber der jeweiligen Kommune oder dem Bund – einen Anspruch auf die Durchführung eines Förderverfahrens zum Netzausbau in dem betroffenen Gebiet, auf das sich interessierte Unternehmen – wie auch schon bei heutigen Förderverfahren – im Rahmen einer Ausschreibung bewerben könnten. Die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke würde durch die zur Verfügung gestellten Fördergelder geschlossen.

„Der Glasfaserausbau hat in den letzten zwei Jahren erheblich an Fahrt aufgenommen. Allein die BREKO-Netzbetreiber haben die Zahl der von ihnen realisierten Glasfaseranschlüsse (FTTB/FTTH) im Jahr 2017 um rund 700.000 gesteigert“, stellt Dr. Stephan Albers heraus. „Für diejenigen Haushalte, die 2025 weder eigenwirtschaftlich noch über die bestehenden Bundes- und Länderförderprogramme mit schnellem Internet versorgt werden können, stellen die Vorschläge des IRNIK sinnvolle und rechtssichere Lösungen dar, die den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland nicht abwürgen.“

Das Gutachten „Optionen für die Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet aus telekommunikationsrechtlicher Sicht“ des IRNIK steht auf der Website des BREKO im Bereich „Position & Hintergrund“ zum Download zur Verfügung.

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