Halbzeitbilanz der Bundesregierung - BREKO zieht Halbzeitbilanz zum Glasfaserausbau

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Mittwoch, 6. November 2019 um 13:33

Regionen systematisch ausgebaut werden“ und „die Förderbedingungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird“.

Bewertung des BREKO: Mit dem „Relaunch“ des Bundesförderprogramms Breitband im August 2018 sind tatsächlich nur noch Ausbauprojekte förderfähig, die direkte Glasfaseranschlüsse zu Bürgern und Unternehmen bringen. Neben dieser sehr positiven Entwicklung wurde das Bundesförderprogramm verschlankt und entbürokratisiert. Der BREKO hält es jedoch für wichtig, künftig auch eine so genannte Nachfrageförderung durch Glasfaser-Gutscheine („Voucher“) einzuführen, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und bis direkt in die Wohnungen anzukurbeln. Auch die Experten des renommierten Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Rechtsanwaltskanzlei JUCONOMY kommen in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig sind. BREKO und VATM haben hierfür ein Konzept mit einer Kombination aus Gutscheinen für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung vorgeschlagen.

Daneben muss es bei der künftigen Ausrichtung der Förderung eine klare Priorisierung geben: Bevor über die Schließung so genannter „grauer Flecken“, also Gebieten, in denen zwar schnelles Internet, aber noch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind, nachgedacht wird, müssen zunächst die besonders schlecht versorgten Gebiete von weiteren Fördermaßnahmen profitieren. Denn angesichts knapper Kapazitäten beim Tiefbau und fehlender Fachkräfte wird der Glasfaserausbau nicht dadurch beschleunigt, dass (immer mehr) staatliches Geld in den Markt gepumpt wird. Der klare Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss daher weiterhin Bestand haben. Eine Begrenzung der Fördermittel auf eine jährliche Höchstsumme macht aus Sicht des BREKO daher Sinn, um eine „Überförderung“ zu vermeiden. Daneben sollten Fördermittel zunächst für einen Glasfaserausbau in denjenigen Gebieten fließen, in denen eine tatsächliche Nachfrage von Bürgern und Unternehmen vorhanden ist.

  • 5. TKG-Änderungsgesetz (mit „DigiNetz-Gesetz“): Der Bundesrat hat am 20. September 2019 einer von der Bundesregierung vorgelegten Änderung des TKG zugestimmt. Im Gesetz werden unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung novelliert.

Bewertung des BREKO: Leider gelingt es auch mit Gesetzesänderung nicht, „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen. Auch mit der aktuellen Fassung des TKG bleibt es weiter möglich, eigenwirtschaftliche Baumaßnahmen bei der Verlegung von Glasfasernetzen durch kommunale Unternehmen für eine Mitverlegung zu „kapern“. Immerhin: Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, zügig klarzustellen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, das Bauarbeiten beauftragt oder selbst baut, allein nicht ausreicht, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen. Der BREKO unterstützt diese Sichtweise und fordert die Bundesregierung zu einer endgültigen Anpassung der Regelungen im Zuge der „großen TKG-Novelle“ (siehe oben) auf.

„Es ist sehr erfreulich, dass der Bundesregierung bewusst ist, dass nur reine Glasfaser die beste digitale Infrastruktur für unser Land und damit die Grundlage für weiteres Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land darstellt“, resümiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

„Als führender deutscher Glasfaserverband mit mittlerweile fast 200 Netzbetreibern werden wir gemeinsam mit der Bundesregierung und den politischen Entscheidungsträgern in den Ländern und Kommunen alles daran setzen, den Ausbau mit zukunftssicherer Glasfaser weiter zu forcieren. Hierfür brauchen wir bestmögliche Rahmenbedingungen, für die wir der Politik bereits konkrete Umsetzungsvorschläge gemacht haben und dies auch weiter tun werden.“

*Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag dazu: „Wir überprüfen die Einhaltung des Koalitionsvertrages: Zur Mitte der Wahlperiode Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages und Entscheidung, welche neuen Vorhaben vereinbart werden müssen.“

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