Halbzeitbilanz der Bundesregierung - BREKO zieht Halbzeitbilanz zum Glasfaserausbau

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Mittwoch, 6. November 2019 um 13:33

Die Bundesregierung wird heute ihre Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode vorstellen. Mit der nun vorgelegten Bestandsaufnahme erfüllt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgelegte Vereinbarung („Revisionsklausel“*), die eine Bewertung der Arbeitserfolge der Koalition von CDU/CSU und SPD zur Halbzeit der Legislaturperiode vorsieht.

BREKO

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zieht ebenfalls eine Bilanz des bislang Erreichten in puncto Breitbandausbau und den hierfür notwendigen (rechtlichen/regulatorischen) Rahmenbedingungen:

  • Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser: Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus.“

Bewertung des BREKO: Im Gegensatz zur Vorgängerregierung hat sich die neue Bundesregierung einen klaren Gigabit-Fokus verordnet. Dabei muss es nun aber darauf ankommen, Übergangstechnologien wie VDSL (Super-) Vectoring, die nur auf Glasfaser bis zum „grauen Kasten“ an der Straße setzen, endgültig zu überwinden und künftig nur noch auf reine Glasfaser zu setzen. Deutschland braucht Glasfaser bis mindestens in die Gebäude, um die beste digitale Infrastruktur für weiteres Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Ziel müssen gleichwertige Lebensverhältnisse – und damit auch zukunftssichere, direkte Glasfaseranschlüsse – in Stadt und Land sein.

  • Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes („Große TKG-Novelle“): Eine „Großbaustelle“ in diesem und auch im kommenden Jahr ist/wird die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Mit ihr werden nicht nur die neuen Regelungen einer zentralen europäischen Richtlinie – des so genannten TK-Kodex – in deutsches Recht umgesetzt, sondern auch weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Mit der TKG-Novelle sollen auch von der Bundesregierung gesetzte Ziele und Maßnahmen geregelt werden (siehe unten). Ein erster Entwurf wird noch in diesem Jahr erwartet.

Bewertung des BREKO: Das neue TKG muss unmissverständlich die richtigen Rahmenbedingungen zugunsten direkter Glasfaseranschlüsse vorgeben, damit wir das Ziel eines möglichst flächendeckenden Glasfaserausbaus möglichst schnell und effizient erreichen können. Hierzu zählen u.a. die künftige Glasfaserregulierung sowie das Verhindern schädlichen „Trittbrettfahrens“ beim Glasfaserausbau (vgl. die weiteren Punkte unten).

  • Künftige Glasfaserregulierung: Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur darauf, dass ein künftiger (reiner) Glasfasermarkt mit weniger – aber nicht ganz ohne – Regulierung auskommen kann. Bedingung dafür ist eine starke Bundesnetzagentur als „neutraler Schiedsrichter“, die in Streitfällen eingreifen und Wettbewerb sicherstellen muss. Anstelle strenger Regulierung setzt die Bundesregierung auf Kooperationen zwischen den Anbietern, die auf fairem gegenseitigen Netzzugang (Open Access) basieren. Die künftige Glasfaserregulierung muss im Zuge der geplanten Änderung des TKG geregelt werden (siehe oben).

Bewertung des BREKO: Der BREKO hält diesen Ansatz für absolut sinnvoll und setzt selbst klar auf Open-Access-Kooperationen – ausdrücklich auch mit der Deutschen Telekom –, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Hierfür hat der BREKO als führender deutscher Glasfaserverband nicht zuletzt eine eigene Handelsplattform etabliert (BREKO Handelsplattform – das „eBay für Glasfaseranschlüsse“) etabliert. Kein Unternehmen (auch nicht die Deutsche Telekom!) wird den Kraftakt Glasfaserausbau allein stemmen können. Durch die konsequente Nutzung einer offenen Handelsplattform für Glasfaseranschlüsse lassen sich auch die zur Verfügung stehenden Fördergelder effizienter nutzen: Denn Netzbetreiber, die Glasfasernetze mit Hilfe öffentlicher Fördergelder ausrollen, sind dazu verpflichtet, ihre Netze für andere Nachfrager zu fairen Bedingungen zu öffnen.

Bei der Frage der Regulierung des Glasfasermarkts darf indes nicht vergessen werden, für einen geregelten Übergang von Kupfer auf Glasfaser zu sorgen, damit die noch immer marktmächtige Deutsche Telekom seine Kunden nicht unter Ausschluss des Wettbewerbs einfach auf eine neue Infrastruktur umstellt. Hierfür braucht es einen klaren Migrationsplan, der faire Regeln für alle vorgibt. So darf es kein einseitiges Recht zur (vorzeitigen oder frei festgelegten) Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes muss bis Abschluss der Migration erhalten bleiben, um allen Marktteilnehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

  • Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger „einen rechtlich abgesicherten Anspruch“ auf „schnelles Internet“ „zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten“ will.

Bewertung des BREKO: Der BREKO hält einen solchen Anspruch für nicht geeignet, um den Glasfaserausbau in Deutschland (schneller) voranzutreiben. Im Gegenteil: Schon die „Androhung“ einer möglichen Ausbauverpflichtung hat nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags für Investitionsverunsicherung bei den Netzbetreibern gesorgt.  Der BREKO hat sich dennoch frühzeitig mit einem eigenen Vorschlag in die Diskussion eingebracht und ein eigenes Gutachten zu dem Thema erstellen lassen, das die konkrete Umsetzung des geplanten Anspruchs untersucht. Das Papier des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor, die auf Anreize für ausbauende Unternehmen als den besten Weg setzen.

Das IRNIK hält vor allem eine Kombination zweier anreizbezogener Modelle für sinnvoll: Bereits heute sollte der Glasfaserausbau durch die Vergabe von Gutscheinen („Vouchern“) forciert werden, mit denen Gebäudeeigentümer die Kosten für den Anschluss ihres Gebäudes an ein zukunftssicheres Glasfasernetz (Glasfaser-Hausanschluss) decken können. Für die Zeit ab 2025 könne dann zusätzlich ein Anspruch auf Durchführung von Förderverfahren in denjenigen Gebieten geschaffen werden, die auch bis dahin nicht privatwirtschaftlich erschlossen werden konnten – etwa, weil sie in ländlichen oder abgelegenen Regionen liegen. Nutzer hätten dann – je nach Ausgestaltung gegenüber der jeweiligen Kommune oder dem Bund – einen Anspruch auf die Durchführung eines Förderverfahrens zum Netzausbau in dem betroffenen Gebiet, auf das sich interessierte Unternehmen – wie auch schon bei heutigen Förderverfahren – im Rahmen einer Ausschreibung bewerben könnten.

  • (Künftige) Förderung: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, Fördermittel nur noch so einsetzen, „dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden“. Zugleich wollte man die Förderverfahren „so gestalten, dass unterversorgte Gebiete in ländlichen

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, Bundesregierung, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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