EU-Parlament beschließt neue Spielregeln für den Telekommunikationsmarkt

uropean Electronic Communications Code (EECC)

Mittwoch, 14. November 2018 um 20:41

Der VATM hat die hierfür wichtigsten Punkte zusammengefasst (VATM_7-Punkte-Papier_EECC). Während Regulierung bei Marktbeherrschung und bei Kupferanschlussnetzen grundsätzlich aufrechterhalten bleibt, soll die Regulierung bei Glasfaseranschlussnetzen verringert werden. So sind EU-rechtlich Regulierungserleichterungen bei Ko-Invest vorgesehen, aber klar an fünf zentrale Bedingungen geknüpft, die kumulativ gegeben sein müssen.

Open Access darf in der Praxis nicht durch lange Zugangsverfahren behindert werden. Der komplexe Mechanismus des Art. 74 des EECC muss im Zuge der Umsetzung aus Sicht des VATM so weit wie möglich vereinfacht werden. „Open Access hilft teure Verdopplung von Netzen zu verhindern, knappe Baukapazitäten effizient zu nutzen und muss auch als Garant für Investoren verstanden werden, nicht aufgrund etwaiger Regionalisierung zukünftig reguliert zu werden.

Open Access ist damit nicht nur sinnvoll für einen schnellen und effizienten flächendeckenden Glasfaserausbau, sondern gleichzeitig eine Zukunftsversicherung für den deutschen Mittelstand und die gesamte deutsche Wirtschaft – gerade außerhalb der Städte“, unterstreicht Grützner. Für den Privatkundenmarkt bedeutet Open Access mehr Wettbewerb und damit mehr Auswahl, bessere Dienste und niedrigere Preise.

Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag konsequent auf das Modell des diskriminierungsfreien Zugangs im Sinne von Open Access. Für alle Investoren in Deutschland könnte so Rechtssicherheit dahingehend geschaffen werden, dass bei wettbewerbssichernden Open-Access-Angeboten staatliche Eingriffe im Sinne von symmetrischer Ex-ante- Preisregulierung dauerhaft unterbleiben. „Dies ist bei der Umsetzung des neuen EU-TK-Kodex in deutsches Recht, aber auch bei der Erarbeitung der GEREK-Leitlinien unbedingt zu beachten“, so der VATM-Geschäftsführer.

Auch die im neuen EECC vorgesehene Anhebung der Qualität des Universaldienstes unterstützt der VATM. Allerdings hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag Ziele bereits weit oberhalb aller bestehenden Universaldienste-Verpflichtungen für Deutschland definiert und daher zu Recht entschieden, diese besonders ambitionierten Ziele steuerfinanziert zu erreichen, wo ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.

„Die ausbauenden Unternehmen werden in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe in Gigabit-Netze tätigen, um bis 2025 alle Haushalte an gigabitfähige Anschlussnetze anzuschließen und damit statt einer Minimalversorgung, wie früher für Deutschland, eine Maximalversorgung zu erreichen“, unterstreicht Grützner. Insofern erübrigen sich Vorgaben und Diskussionen über einen Breitband-Universaldienst im Sinne der bisherigen Mindestqualitäten.

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