Bundesnetzagentur legt Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Dienstag, 18. September 2018 um 08:50

Wir gehen mit unseren Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen. Wir verpflichten jeden Anbieter bis Ende 2022 mindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufzubauen. Wir sprechen also beispielsweise bei drei Anbietern von 1500 Stationen in Deutschland, mit denen der neue Mobilfunkstandard eingeführt werden muss. Außerdem müssen die Anbieter jeweils weitere 500 Masten aufstellen, mit denen sie mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern.

 „Was nationales Roaming betrifft, öffnen wir den Unternehmen die Tür für Kooperationen in unterversorgten Gebieten“, so Homann weiter. “Es ist rechtlich nicht möglich, die Unternehmen zu verpflichten, Dritte aufs Netz zu lassen und die Preise zu diktieren. Große Kosteneinsparungen in ländlichen Gebieten sind aber dennoch machbar.

Die Diensteanbieter leisten einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb. Es ist rechtlich nicht möglich, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Wir sagen daher sehr deutlich: Die Unternehmen müssen verhandeln“, bekräftigt Homann.

Wir brauchen ambitionierte, aber realistische Ziele. Wir sind in der Verantwortung gerichtsfeste Versorgungsauflagen vorzugeben“, so Homann abschließend.

Zeitlicher Ablauf

Der Beirat der Bundesnetzagentur berät am 24. September über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion. Nach der Beiratsbefassung ist eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geplant. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Den Entwurf der Bundesnetzagentur zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion finden Sie auf unserer Website: www.bundesnetzagentur.de/5G-Frequenzauktion.

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